über uns
Ziele der Infeca
Unter dem Namen INFECA haben sich die Haus- und Ferienhauseigentümer in Caprino (Gemeinde Lugano), für unbestimmte Zeit, zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen. Sie ist ein Verein im Sinne der Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) und hat ihren Sitz am Wohnort des jeweiligen Präsidenten oder der jeweiligen Präsidentin.
Sie bezweckt die Wahrung der gemeinsamen Interessen der Mitglieder:
→ gegenüber Behörden der Gemeinde Lugano zu Themen wie Strassenunterhalt, Wasser- und Energie-Versorgung, Abfall-Entsorgung usw.
→ gegenüber dem Eigentümer der als Badewiese dienenden Seeufer-Parzelle
→ gegenüber Drittpersonen hinsichtlich der Benützung der gemeinsamen Badewiese und ihrer Anlagen
→ durch geeignete Massnahmen für Unterhalt und Verbesserung der Bade- und Spiel-Anlagen
Der Vorstand
Präsidentin | Martina Wüst-Brogli | Al Vigna | +41 79 153 48 69 | praesi@infeca.ch |
Vize-Präsidentin | Ulli Nikolic | Via Caprino 1 | +49 174 99 23 600 | beisitz@infeca.ch |
Finanzen | Sibyl Williams | Via Caprino 4 | +41 79 236 96 06 | finanzen@infeca.ch |
Technik | Bruno Schlegel | Via Cavallino 7 | +41 79 698 63 74 | technik@infeca.ch |
Mitglieder-Informationen
Voll-Mitglieder
Vollmitglieder sind 27 Eigentümer von Häusern und Ferienhäusern in Cavallino, zu deren Gunsten im Grundbuch der Gemeinde Lugano auf der Parzelle Nr. 1026 ein Baderecht eingetragen ist.
Die Aufnahme erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung unter Vorbehalt der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Die Mitgliedschaft endet automatisch mit dem Verkauf des Hauses.
Gast-Mitglieder
Die Mitgliederversammlung kann Haus- und Ferienhausbesitzer ohne im Grundbuch eingetragenes Baderecht auf der Parzelle 1026 das Gastrecht gewähren.
Die Mitgliedschaft endet automatisch mit dem Eigentumswechsel der Liegenschaft des Gastmitgliedes.
Mitglieder-Versammlung
Einmal jährlich - während der Sommerferien - findet die Mitgliederversammlung statt.
Ohne gegenteilige Ankündigung ist dies der letzte Samstag im Monat Juli.
Mitglieder Jahres-Beitrag
Die Höhe des Mitgliederbeitrags wird durch die Mitgliederversammlung jährlich festgelegt.
Der für das Folgejahr gültige Betrag ist jeweils dem Protokoll zu entnehmen.
Er ist bis spätestens Mitte Juni des laufenden Jahres zu entrichten.
Informationen & Regeln
Bank-Verbindung
Zürcher Kantonalbank
zugunsten
Infeca IG
der Ferienhaus-Eigentümer
Cavallino
CH61 0070 0114 4000 2301 2